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Auszüge aus der Satzung

Ein Zweckverband ist ein Zusammenschluss von Gemeinden und Gemeindeverbänden zur gemeinsamen Erfüllung bestimmter Aufgaben, zu deren Durchführung sie berechtigt oder verpflichtet sind, hier der Naturpark.

 

Im Zweckverband sind die politischen Städte, Gemeinden und der Kreis Mitglied. 1963 wurde der Zweckverband von den Altkreisen Schlüchtern und Gelnhausen gegründet. Der Verband hat eine Satzung, der die Spielregeln festlegt.

 

Auszug aus der Satzung

§1 Name, Sitz

(1) Der Zweckverband führt den Namen «Naturpark Hessischer Spessart».

(2) Er ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Er verwaltet sich selbst unter eigener Verantwortung durch seine Organe.

(3) Sitz des Verbandes ist Jossgrund-Burgjoß.

 

§4 Aufgaben

(1) Aufgabe des Zweckverbandes ist, im Zusammenwirken mit allen interessierten Stellen in dem Naturpark Spessart - einem als Erholungsgebiet besonders geeigneter Raum - die heimische Tier- und Pflanzenwelt zu schützen, die Landschaft zu erhalten, zu pflegen und zu gestalten, die ökologische Ausgleichsfunktion dieses Gebietes zu erhalten und zu fördern, es als Erholungsgebiet zu erschließen und den Menschen eine naturnahe Erholung zu ermöglichen.

(2) Der Erfüllung dieser Aufgabe dient insbesondere die Lenkung des Erholungsverkehrs durch Schaffung und Unterhaltung von Wanderwegen und Parkplätzen sowie die Förderung aller dem Wandern und der naturnahen Erholung dienenden Maßnahmen und Einrichtungen innerhalb des Naturparks.

(3) Die «Fachlichen Grundsätze für den Ausbau der hessischen Naturparke» in der jeweils geltenden Fassung, sind zu betrachten.